Trennung & Immobilienverkauf
Immobilie in der Scheidung
Verkaufen, auszahlen oder Teilungsversteigerung? Wir begleiten Sie diskret durch den Immobilienverkauf bei Trennung und Scheidung.
Eine Trennung ist belastend, und die gemeinsame Immobilie wirft viele Fragen auf. Ob Verkauf, Auszahlung eines Partners oder Teilungsversteigerung: Wir begleiten Sie sachlich und diskret, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen und den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen.
Orientierung
Das sollten Sie wissen
- Ohne Ehevertrag entsteht mit der Heirat eine Zugewinngemeinschaft.
- Ist nichts anderes vereinbart, hat jeder Partner einen Eigentumsanteil von 50 Prozent am gemeinsamen Haus.
- Sie können das Haus verkaufen oder einer der Partner wird ausgezahlt.
- Eine Immobilienbewertung sollten Sie vor dem Verkauf einholen.
- Sie können Ihr Haus bereits im Trennungsjahr zum Verkauf anbieten.
- Bei Uneinigkeit in der Trennungszeit kann es zur Teilungsversteigerung kommen.
- Bei einer Zwangsversteigerung wird ein Haus in der Regel weit unter dem Verkehrswert veräußert.
- Verbindlichkeiten tragen auch nach der Trennung beide Partner gemeinsam.
- Liegt kein Ehevertrag vor, können Sie nachträglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
Unsere Leistung
So begleiten wir Ihren Verkauf
Optimale Präsentation
Wir bereiten Ihre Immobilie professionell auf: erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.
Realistische Bewertung
Auf fundierter Basis ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie, damit Sie schon vor dem Verkauf wissen, was Sie erwartet.
Professionelle Vermarktung
Wir kennen die besten Plattformen und die relevantesten Publikationswege für Ihre Immobilie.
Erreichbarkeit für Käufer
Potenzielle Käufer haben jederzeit einen Ansprechpartner. Anrufe und Mails werden zeitnah beantwortet.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an, wir ordnen Ihre Situation gemeinsam ein.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zur Immobilie in der Scheidung
Muss ich meine Immobilie bei einer Scheidung verkaufen?
Nein. Sie können das Haus verkaufen oder ein Partner zahlt den anderen aus. Ohne Ehevertrag besteht in der Regel eine Zugewinngemeinschaft mit je 50 Prozent Eigentumsanteil.
Kann ich das Haus schon im Trennungsjahr verkaufen?
Ja, Sie können Ihre Immobilie bereits im Trennungsjahr zum Verkauf anbieten.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Können sich beide Partner nicht einigen, kann es zur Teilungsversteigerung kommen. Dabei wird die Immobilie meist deutlich unter dem Verkehrswert veräußert. Ein freihändiger Verkauf ist in der Regel wirtschaftlich sinnvoller.
Sollte ich vor dem Verkauf eine Bewertung einholen?
Ja. Eine realistische Immobilienbewertung vor dem Verkauf zeigt Ihnen, welchen Wert Sie erwarten können.
Wer trägt die Verbindlichkeiten nach der Trennung?
Verbindlichkeiten tragen beide Partner auch nach der Trennung gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was gilt, wenn wir keinen Ehevertrag haben?
Ohne Ehevertrag entsteht mit der Heirat eine Zugewinngemeinschaft. Nachträglich lässt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
Kundenstimmen
Was unsere Kunden sagen
Ich schätze die professionelle Arbeit von Herrn Fenske, seine freundliche und ehrliche Beratung, lokale Marktkenntnisse und gute Erreichbarkeit auch außerhalb der klassischen Bürozeiten. Vielen Dank für die kompetente Betreuung!
ija simmou
Ein sehr fairer Makler, immer freundlich und kümmernd! Steht zu seinem Wort! Sehr empfehlenswert!
Swenja Zaucke
Ich kann Herrn Fenske nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit, gibt viele gute Hinweise und ist ein sehr sympathischer und engagierter Mensch.
Angela Fiorenza
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